Mit dieser Qualifikation haben Sie die Möglichkeit Menschen mit Behinderung eine qualifizierte gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten, die den Bedürfnissen und individuellen Wünschen gerecht wird.
Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Sinne des § 132g SGB V orientiert sich am biografischen bzw. lebensweltlichen Hintergrund des jeweiligen Menschen. Durch Ihre Tätigkeit helfen Sie Klientinnen und Klienten deren Willen zu bilden, der schließlich handlungsleitend für die letzte Lebensphase ist.
Gerne suchen Sie den Kontakt mit uns. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Mit freundlicher Unterstützung der Katholischen Akademie Regensburg.