Beantragung QualitätssiegelQualitätssiegel der Gesellschaft für Sexualpädagogik e.V. (gsp)

Unsere Zusatzqualifikation Sexualpädagogik – Sexuelle Bildung erfüllt in Umfang und Inhalt die aktuellen Anforderungen für das Qualitätssiegel der Gesellschaft für Sexualpädagogik e.V. (gsp). Damit schaffen wir eine fundierte Grundlage für Ihre professionelle Qualifizierung in der sexuellen Bildung.

Wichtiger Hinweis: Die Vergabe des Qualitätssiegels erfolgt ausschließlich durch die gsp selbst. Nach erfolgreichem Abschluss unserer Weiterbildung können Sie das Qualitätssiegel eigenständig bei der gsp beantragen.

Voraussetzungen für das Qualitätssiegel (Kurzüberblick)

Das Qualitätssiegel richtet sich an Einzelpersonen und bescheinigt eine theoretische und praktische Grundqualifikation in der Sexualpädagogik. Voraussetzungen sind insbesondere:

  • eine pädagogische oder vergleichbare Grundausbildung sowie in der Regel ein entsprechender beruflicher Hintergrund (siehe Liste Grundqualifizierungen)
  • der Nachweis einer sexualpädagogischen Weiterbildung (mind. ca. 120 Stunden) mit definierten inhaltlichen Schwerpunkten
  • ergänzende Praxiserfahrung und deren Reflexion
  • eine abgeschlossene Prüfung im Rahmen der Qualifizierung
  • Anerkennung der berufsethischen Standards der gsp eine aktuelle Mitgliedschaft in der gsp
  • eine aktuelle Mitgliedschaft in der gsp

Unsere Weiterbildung deckt die geforderten Inhalte und Zeitumfänge ab und unterstützt Sie dabei, diese Kriterien zu erfüllen.

Eine ausführliche Erklärung zu den Bedingungen finden Sie im Dokument "gsp Qualitätssiegel Leitfaden und Bestimmungen".

Ablauf der Antragstellung

Die Beantragung des Qualitätssiegels erfolgt direkt über die gsp und umfasst folgende Schritte:

  1. Ausfüllen des offiziellen Antragsformulars Einreichen aller erforderlichen Nachweise (z. B. Weiterbildungszertifikate, Lebenslauf, Grundqualifikation)
  2. Einreichen aller erforderlichen Nachweise (z. B. Weiterbildungszertifikate, Lebenslauf, Grundqualifikation)
  3. Unterzeichnung der berufsethischen Standards und Beantragung der Mitgliedschaft
  4. Prüfung der Unterlagen durch die Geschäftsstelle und den Weiterbildungsausschuss (Bearbeitungszeit bis zu mehreren Monaten)
  5. Entscheidung über die Vergabe des Qualitätssiegels durch die gsp

Mit der Verleihung des Siegels ist die Berechtigung verbunden, die Bezeichnung „Sexualpädagog:in (gsp)“ hinter dem Namen zu führen. Sowohl Angestellte als auch freiberuflich Tätige sind durch das Q-Siegel leichter als Fachpersonal erkennbar.

Gerne informieren wir Sie im Rahmen unserer Weiterbildung über die einzelnen Schritte und unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen.


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