Kursnummer | for.78 | ||||||
Dozenten |
Ronald Miller
Alexandra Sauer |
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Kursleitung | Aline Pawlowski | ||||||
erster Termin | Mittwoch, 18.11.2026 10:00–17:00 Uhr | ||||||
letzter Termin | Donnerstag, 19.11.2026 09:00–15:00 Uhr | ||||||
zeitlicher Umfang | 14 UE (je 45 Minuten) | ||||||
Anmeldeschluss | 20.09.2026 | ||||||
Kosten |
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zubuchbare Optionen |
Sie können die Optionen später im Warenkorb wählen. |
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Ort |
Gäste- und Tagungshaus der Dillinger Franziskanerinnen
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Hinweis | Falls Unterstützung durch das Forum erwünscht ist (z.B. Gebärden-DolmetscherInnen), lassen Sie es uns bitte wissen. |
Seit dem 10.Juni 2021 gibt es ein neues Gesetz.
Es ist der § 37a des Sozialgesetzbuchs 9 (SGB IX).
Es ist ein Gesetz zum Gewaltschutz für Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, sicher und ohne Angst zu leben. Leider kommt es in Einrichtungen manchmal zu Gewalt, Missbrauch oder schlechter Behandlung.
Darum sagt das Gesetz, dass alle Leistungs-Erbringer, das heißt alle Einrichtungen und Dienste die Menschen mit Behinderungen unterstützen, einen Plan machen müssen, wie sie Gewalt verhindern und welche Maßnahme sie dafür ergreifen. Dieser Plan heißt Gewalt-Schutz-Konzept oder auch Präventions-Konzept.
In der Fortbildung werden wichtige Fragen zum Gesetz geklärt.
Sie wissen am Ende des Kurses:
- was ein Gewaltschutzkonzept ist und was darinstehen muss
- wie es erstellt wird und wer dabei mitwirkt
- was Gewalt ist
- welche verschiedenen Formen von Gewalt und welche Stufen der Gewalt es gibt
- was Sie als Werkstattrat*in, Bewohnervertreter*in oder
Frauenbeauftragte tun können, wenn Sie von Gewalt erfahren
Zielgruppe:
Werkstatträte, Frauenbeauftragte und Bewohnervertreter*innen und deren Vertrauenspersonen
Datum | Uhrzeit |
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Mi., 18.11.2026 | 10:00–17:00 Uhr |
Do., 19.11.2026 | 09:00–15:00 Uhr |