Kursnummer | f.lo.11 | ||||||
Referent/in |
Ronald Miller
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Kursleitung | Annika Gogg | ||||||
Datum | Mittwoch, 21.05.2025 09:00–16:30 Uhr | ||||||
zeitlicher Umfang | 8 UE (je 45 Minuten) | ||||||
Anmeldeschluss | 21.04.2025 | ||||||
Kosten |
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Ort |
Regens-Wagner-Schule Neumarkt
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Gefördert durch |
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Bundesgesetzgeber neue Grundlagen in der Ermittlung und Umsetzung von Dienstleistungen verankert. Wünsche und Ziele der Leistungsberechtigten sind für die Leistungserbringung leitend. Somit kommt der Zielformulierung zukünftig eine große Bedeutung zu:
Ziele sind die Grundlage für qualifizierte und / oder unterstützende Assistenzleistungen, also für den Einsatz von Fach- und Hilfskräften. Darüber hinaus müssen Ziele zukünftig nicht nur erbracht, sondern in ihrer Wirksamkeit auch nachgewiesen werden.
In der Fortbildung werden bestimmte Aspekte näher beleuchtet:
- Wie können Leistungsberechtigte in den verschiedenen Phasen der Bedarfsermittlung und –umsetzung einbezogen werden?
- Wie erarbeiten wir Ziele gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten
- Priorisierung – Welche Ziele sind wichtig und für welche Ziele wird welches Budget eingesetzt?
- Wirksamkeit und Wirkung: wie können wir Zielerreichung darstellen?
Neben der Betrachtung rechtlicher Vorgaben und des Verfahrenswegs, werden Methoden aus der Persönlichen Zukunftsplanung vorgestellt, die bei der vorgestellten Thematik eingesetzt werden können.