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Hygieneschulung, BiostoffVO und GefahrstoffVO, Infektionsschutznachbelehrung Kombischulung

Diese Fortbildung ist verpflichtend für alle Mitarbeitenden

 

BiostoffVO und GefahrstoffVO:

- Gesundheitsschutz

- Umgang mit Biostoffen

- Arbeiten mit Gefahrstoffen

 

Hygienebelehrung:

- Umgang mit Lebensmitteln

 

Infektionsschutznachbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetzt:

Hierfür benötigen Sie die Erstbelehrung beim Betriebsarzt als Grundvoraussetzung

- Umgang mit Lebensmittel

- Tätigkeitsverbot

- Meldepflicht

  • Kostenfrei
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  • Kursnummer: hz.on.711
  • Anmeldeschluss: Do. 31.12.2026
  • Hinweis: 1 Stunde
  • Plätze: min. 8 / max. 400
  • Veranstaltungsort:
  • Kursleitung:
    Fragen zur Buchung: Karin Meixner