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Begleitete Elternschaft in Bayern Neue Kooperationswege zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe

Leistungsvereinbarungen entwickeln Angebote aufbauen Familien personenzentriert begleiten

Menschen mit Behinderung haben das Recht, Partnerschaft und Familie zu leben und Eltern zu sein. Mit dem BTHG ist die Unterstützung von Müttern und Vätern mit Behinderung als Assistenzleistung im SGB IX verankert. In der Praxis bleiben Fragen: Was unterscheidet Elternassistenz von Begleiteter Elternschaft? Welche Aufgaben haben Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe? Wie entstehen tragfähige Angebote und Leistungsvereinbarungen?

 

Die Kooperationsvereinbarung zwischen Bezirk Schwaben und Jugendamt Günzburg wird als regionales Praxisbeispiel und mögliche Blaupause betrachtet. Sie ist für andere Jugendämter nicht verbindlich, zeigt aber fachliche und organisatorische Wege für gemeinsame Bedarfsermittlung, Teilhabeplanung, Aufgabenverteilung und Finanzierung.

 

Die Fortbildung verbindet fachliche und rechtliche Grundlagen mit Angebotsentwicklung und Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung. Diese helfen, Wünsche, Ressourcen, Barrieren und Unterstützungsbedarfe personenzentriert zu klären und in konkrete Ziele und Unterstützungsarrangements zu übersetzen.

 

Inhalte der Fortbildung sind insbesondere

- Recht auf Elternschaft: UN-BRK, BTHG sowie Grundlagen des SGB VIII und SGB IX

- Elternassistenz, qualifizierte Assistenz und Begleitete Elternschaft: Begriffe und fachliche Abgrenzung

- Paradigmenwechsel, Selbstbestimmung, Teilhabe und personenzentrierte Haltung

- Aufgaben und Schnittstellen von Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe

- Gemeinsame Bedarfsermittlung, Hilfe-, Gesamt- und Teilhabeplanung

- Die Kooperationsvereinbarung Bezirk Schwaben/Jugendamt Günzburg als regionales Praxisbeispiel und mögliche Blaupause für fachliche und organisatorische Kooperation

- Möglichkeiten, Grenzen und Argumentationsansätze für Kooperation und Kostenträgergespräche außerhalb des Landkreises Günzburg

- Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung zur Klärung von Wünschen, Ressourcen, Barrieren, Unterstützungsbedarfen und tragfähigen Zielen

- Unterstützerkreise, Sozialraumorientierung und personenzentrierte Zielplanung

- Kindeswohl, Partizipation und das Recht auf Familie

- Leistungsvereinbarungen entwickeln: Leistungsinhalte, Personalqualifikation, Fachleistungsstunden, Finanzierung und Kooperation

- Anforderungen an Fachlichkeit, Haltung und Zusammenarbeit der Leistungserbringer

- Fallarbeit, Clearing und Entwicklung möglicher Leistungsbausteine

 

Ziel der Fortbildung:

Die Teilnehmenden erhalten Orientierung für bestehende Fälle und konkrete Impulse, wie fachlich tragfähige Angebote Begleiteter Elternschaft entwickelt und gegenüber Leistungsträgern beschrieben werden können. Neben rechtlichen und organisatorischen Fragen steht die personenzentrierte Gestaltung der Unterstützung im Mittelpunkt. Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung werden genutzt, um Wünsche, Stärken und Unterstützungsbedarfe von Eltern und Familien sichtbar zu machen und daraus nachvollziehbare Ziele und Unterstützungsarrangements zu entwickeln. Praxisbeispiele, Kleingruppenarbeit und die gemeinsame Arbeit an möglichen Leistungsbausteinen sichern den Transfer in die eigene Organisation.

 

Zielgruppe:

Fach- und Leitungskräfte aus Einrichtungen und Diensten der Behinderten- und Eingliederungshilfe, Mitarbeitende aus Kinder- und Jugendhilfe sowie weitere Fachpersonen, die mit der Entwicklung, Planung, Finanzierung oder Durchführung von Unterstützungsangeboten für Eltern mit Behinderung befasst sind.


DozentenInnen

Miller, Ronald

Ronald Miller

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Ortner, Angelika

Angelika Ortner

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Termine

Termin Uhrzeit
Mi., 15.09.2027 10:00–17:30 Uhr
Do., 16.09.2027 09:00–16:00 Uhr