Allgemeine Sicherheitsunterweisung Pflichtfortbildung in Bechhofen
Der Arbeitgeber hat seine Beschäftigten nach § 12 ArbSchG ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen unterweisen zu lassen.
Bestandteile der Schulung sind neben Allgemeinen Sicherheitsaspekten, auch die Unterweisung zum Umgang mit Dienstfahrzeugen sowie Aspekte des Brandschutzes.
Dozierende
Sebastian Meier
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10,00 €Kosten:Die Kursgebühr wird für Mitarbeitende von Regens Wagner Absberg nach genehmigtem Fortbildungsantrag übernommen.In den WarenkorbLoading...
- Kursnummer: abs.67
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Erster Termin:Do. 22.10.2026 10:00 – 11:00 UhrLetzter Termin:Do. 22.10.2026 10:00 – 11:00 Uhr
- Anmeldeschluss: Mi. 14.10.2026
- Hinweis: 1 Stunde für alle Mitarbeitende nach genehmigtem Antrag
- Plätze: min. 8 / max. 50
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Veranstaltungsort:
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Kursleitung:
Fragen zur Buchung: Johanna Reissinger