Anspruch auf Fortbildung

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Für fachliche Fortbildungen hat man nach Genehmigung durch den Dienstgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für bis zu 5 Arbeitstage. Es besteht aber kein Anspruch auf Ausschöpfung von jährlich 5 Tagen. Die Fortbildung muss zur Tätigkeit passen, ein Fortgeschrittenenkurs „Filzen“ kann für eine Verwaltungskraft also nicht genehmigt werden.


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